Meldung Tätigkeitsaufnahme
Nachdem Sie durch den Zulassungsausschuss Ihren Versorgungsauftrag erhalten haben, bekommen Sie zeitnah nach der Sitzung das Formular zur Tätigkeitsaufnahme per Post zugesandt. Hierzu füllen Sie bitte das entsprechende Formular vollständig aus. Unvollständig ausgefüllte Formulare können nicht bearbeitet werden!
Bitte beachten Sie, dass die Erklärung zur Tätigkeitsaufnahme (TA) der KV Thüringen unverzüglich, spätestens jedoch vor der ersten Leistungserbringung vorliegen muss. Andernfalls können die abgerechneten Leistungen nicht vergütet werden.
Weitere Einzelheiten zum Sprechstundenumfang können Sie hier nachlesen.