kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Sonderbedarf

Ein Sonderbedarf kann durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden, wenn die Besetzung eines zusätzlichen Vertragsarztsitzes in einem gesperrten Planungsbereich für die Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung unerlässlich ist. Die ausnahmsweise Besetzung zusätzlicher Sitze kann im Wege einer Zulassung oder Anstellung erfolgen, jedoch nur, wenn ein lokaler oder qualifikations­bezogener Versorgungsbedarf festgestellt wurde.

Sonderbedarfszulassung

Sonderbedarfsanstellung als Arzt

Sonderbedarfsanstellung als Psychotherapeut