Richtgrößen
Richtgrößen gelten für den Heilmittelbereich. Sie stellen auf der Basis des Vorvorjahres ermittelte altersgruppenbezogene, durchschnittliche, arztgruppenspezifische Höchstwerte dar, die je Behandlungsfall und Quartal gelten.
Sie haben normativen Charakter. Ihre Einhaltung wird jahresbezogen im Rahmen der Heilmittelrichtgrößenprüfung geprüft.