Rauchfrei durchatmen - AOK PLUS
Hier finden Sie alle Informationen zur Teilnahme am Vertrag zur Durchführung des Tabakentwöhnungsprogrammes „Rauchfrei durchatmen“ nach § 43 SGB V zwischen der KVT und der AOK PLUS.
Hier finden Sie alle Informationen zur Teilnahme am Vertrag zur Durchführung des Tabakentwöhnungsprogrammes „Rauchfrei durchatmen“ nach § 43 SGB V zwischen der KVT und der AOK PLUS.