kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Qualitätsmanagement

Seit 2004 sind alle an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, Psychotherapeuten und MVZ nach § 135a Absatz 2 Nr. 2 des SGB V verpflichtet, ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln.

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