Ärztliche und psychotherapeutische Leistungen können unter bestimmten Voraussetzungen gegenüber den Patienten privat abgerechnet werden. Dies gilt nicht nur für Leistungen, die grundsätzlich nicht zum Leistungsangebot der gesetzlichen Krankenversicherung gehören und als sogenannte Individuelle Gesundheistleistungen (IGeL) angeboten werden, sondern auch für ärztliche Leistungen, die zwar grundsätzlich zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden, aber auf ausdrücklichen Wunsch der Patientin oder des Patienten als Selbstzahler-/Privatleistung in Anspruch genommen werden.