Praxisbesonderheiten
Sind nach der ständigen Rechtsprechung objektive Gegebenheiten, welche im Vergleich zu einer Norm von der Art oder dem Umfang her atypisch sind und kausal einen höheren Behandlungsaufwand und/oder erhöhte Verordnungskosten hervorrufen. Sie sind regelmäßig durch eine bestimmte Patientenstruktur charakterisiert.
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