Offene Sprechstunde
Grundversorgende und der wohnortnahen Patientenversorgung zugehörige Fachärzte bieten mindestens fünf Stunden pro Woche als offene Sprechstunde an. Das bezieht sich auf einen vollen Versorgungsauftrag, andernfalls anteilig.
Betrifft folgende Fachgruppen
- Augenärzte,
- Chirurgen,
- Frauenärzte,
- HNO-Ärzte,
- Hautärzte,
- Kinder- und Jugendpsychiater,
- Neurologen,
- Neurochirurgen,
- Orthopäden,
- Psychiater/Nervenärzte und
- Urologen.
Extrabudgetäre Vergütung
Bei korrekter Kennzeichnung der jeweiligen Behandlung in der offenen Sprechstunde erfolgt die Vergütung extrabudgetär für diesen Fall der Arztgruppe. Egal, ob der Patient bei seinem ersten oder bspw. dritten Arzt-Kontakt im Rahmen der offenen Sprechstunde behandelt wurde.
Die gesetzlich vorgeschriebene Obergrenze von max. 17,5 % der Arztgruppenfälle im Quartal wird durch die KV umgesetzt. Eine Überschreitung der Obergrenze ist für die betreffende Arztgruppe unkritisch. Wichtig ist, dass jede Behandlung in der offenen Sprechstunden seitens der Praxis als solche gekennzeichnet wird.
So erfolgt die Kennzeichnung
- in fachübergreifenden Praxen = GOP 98210D erfassen
- in Einzelpraxen oder fachgleichen Praxen = im Praxisverwaltungssystem (PVS) beim Anlegen des Scheines im Feld „TSVG Vermittlungs-/Kontaktart“ die „4 = Offene Sprechstunde“ eingeben