kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Nebenbetriebsstätte (KV-Übergreifend)

Eine KV-übergreifende Tätigkeit an weiteren Orten (Nebenbetriebsstätten) außerhalb der Hauptpraxis muss durch den Zulassungsausschuss genehmigt werden. 

Die Tätigkeit an einem weiteren Ort kann genehmigt werden, wenn die Versorgung der Versicherten am Ort verbessert und die Versorgung der Versicherten am Ort der Hauptpraxis nicht beeinträchtigt wird.

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