Molekulargenetik
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von molekulargenetische Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Antrag - bitte schicken Sie diesen eingescannt immer im PDF-Format
Informationen der KBV
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Erbringung von molekulargenetischen Untersuchungen bei monogenen Erkrankungen (Qualitätssicherungsvereinbarung Molekulargenetik)
- Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (Gemäß des Beschlusses des Vorstands der Bundesärztekammer in seiner Sitzung am 18.10.2019)