kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Medizinische Rehabilitation

Auf medizinische Rehabilitationsleistungen haben gesetzlich Versicherte Anspruch, um eine Behinderung oder Pflegebedürftigkeit abzuwenden oder zu mildern. Ziel ist die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, insbesondere in Familie, Arbeit und Beruf.

Kostenträger sind neben den gesetzlichen Krankenkassen vor allem die Rentenversicherung und die Unfallversicherung.

Änderung des EBM aufgrund der Anpassung der Rehabilitations-Richtlinie zum 01.07.2022

Service für die Praxis