kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Long COVID (zugangsbeschränkte Leistung - ZBL)

Für die differentialdiagnostische Abklärung von Patienten mit Verdacht auf Long COVID und Erkrankungen mit ähnlicher Symptomatik können koordinierende Ärzte die Patienten an eine Hochschulambulanz (nach § 117 SGB V) oder eine spezialisierte vertragsärztliche Praxis überweisen.

Abrechnungsmöglichkeit

Für die Behandlung rechnen die mitbehandelnden Ärzte die GOP 37806 des EBM (Pauschale für die spezialisierte ambulante Versorgung) ab. Die GOP beinhaltet die Unterstützung und Beratung bei der Abklärung und bei der Behandlung sowie die Überprüfung des Behandlungsplans, die fachliche Beratung und den Informationsaustausch mit dem koordinierenden Arzt. Die GOP setzt eine Überweisung durch den koordinierenden Arzt voraus. Dies gilt nicht, wenn der koordinierende Arzt in derselben BAG/demselben MVZ tätig ist.

Geltungsbereich

Folgende Fachgruppen können die GOP 37806 abrechnen:

  • Fachärzte für Innere Medizin mit Schwerpunkt Kardiologie oder Pneumologie
  • Fachärzte für Neurologie und Psychiatrie
  • Fachärzte für Nervenheilkunde

Die Berechnung der GOP 37806 setzt die Erfüllung der in § 3 Absatz 4 LongCOV-RL genannten Kriterien voraus:

  1. ein dem Fachgebiet entsprechendes umfassendes Angebot einer ambulanten, fachärztlichen Versorgung der Fachgebiete Neurologie, Innere Medizin und Kardiologie, Innere Medizin und Pneumologie,
  2. das Angebot einer psychotherapeutischen Versorgung oder neuropsychologischen Diagnostik,
  3. die Möglichkeit einer akutstationären Versorgung für relevante Fachgebiete evtl. in geregelter Kooperation,
  4. das Vorhalten von telemedizinischen Angeboten und
  5. die Beteiligung an klinischer Forschung zu Erkrankungen gemäß § 2 LongCOV-RL (Definition der Patientengruppe) sowie Information über laufende Studien und Forschungsergebnisse.

Formular zur Anzeige bei der KV Thüringen

Mittels eines Formulars wird die Erfüllung vorgenannter Kriterien der KV Thüringen angezeigt. 
Es erfolgt keine Genehmigungserteilung, die Berechtigung zur Abrechnung wird nach erfolgter Anzeige im Abrechnungssystem der KV Thüringen eingetragen. 

Informationen der KBV

Themenseite der KBV