kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

zurück zur Übersicht

Krankenhausbehandlung

Die vollstationäre Krankenhausbehandlung als häufigste Behandlungsform umfasst die gesamte medizinische Behandlung, alle Arzneimittel, Unterbringung und Verpflegung des Patienten. Sie kann verordnet werden, wenn ambulant mögliche Behandlungsoptionen nicht zur Anwendung kommen können oder ausgeschöpft sind.

Bei medizinischer Notwendigkeit kann in bestimmten Fällen zusätzlich zum Behandlungsbedürftigen eine Begleitperon mit in das Krankenhaus aufgenommen werden. Verordnet werden kann eine Begleitung auf dem Einweisungsschein, Muster 2 "Verordnung von Krankenhausbehandlung".

Weitere Informationen aus der Rechtsabteilung finden Sie hier.

Kompaktinformation