kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Hygieneplan für die Praxis

Als Inhaber oder Leiter einer Arztpraxis sind Sie verpflichtet, innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in einem Hygieneplan festzulegen. Der Hygieneplan bildet die schriftliche Grundlage aller hygienerelevanten Festlegungen und Tätigkeiten in einer Einrichtung. Er enthält Vorgaben, die der Sicherheit von Patienten und Praxispersonal dienen. Je nach Infektionsgefährdung sind darin für die einzelnen Arbeitsbereiche Regeln zur Desinfektion, Reinigung und Sterilisation sowie zur Ver- und Entsorgung schriftlich festzulegen. Viele Praxen halten bereits einen eigenen Hygieneplan vor. Für diese empfiehlt sich ein Vergleich der vorhandenen Unterlagen mit der Mustervorlage. Ein Abgleich der Inhalte eröffnet die Möglichkeit, einzelne Aspekte zu aktualisieren, Verbesserungspotenzial zu identifizieren und eventuelle Lücken zu schließen. Der Hygieneplan muss für jeden Praxismitarbeiter jederzeit zugänglich sein. Sie können ihn auf Papier oder in digitaler Form bereitstellen. Sie sollten den Hygieneplan mindestens alle zwei Jahre aktualisieren. Ihr Personal sollten Sie regelmäßig (mindestens einmal im Jahr) bzw. bei Bedarf (z. B. neu eingestellte Mitarbeiter) schulen. Die Schulungen müssen sie dokumentieren.

Für Mitglieder stellt die KV Thüringen Musterhygienepläne für die Arztpraxis zur individuellen Anpassung auf die eigene Praxis zur Verfügung.

HINWEIS: Eine Word-Version der jeweiligen Mustervorlage des Hygieneplans kann telefonisch angefordert werden.