kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten
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Der Honorarbescheid

Informationen zum elektronische Honorarbescheid (eHon)

Aktuell erhalten Sie den Honorarbescheid quartalsweise von Ihrer KV Thüringen in Papierform auf dem Postweg. Das ist sehr teuer im Druck und Versand, es verbraucht eine Menge Papier und es erschwert Ihnen die Recherche nach bestimmten Inhalten, wie z. B. GOP-Statistik oder Honorarzusammenstellung im Honorarbescheid. Zukünftig möchten wir den Honorarbescheid auf elektronischem Wege (eHon) an Sie übermitteln. Hierzu ist es notwendig, dass Sie die Freigabe per Formular bei uns beauftragen.

Zur Nutzung des eHon benötigen wir von Ihnen folgende Angaben:

▪ Einzelpraxen und gleichberechtigte Berufsausübungsgemeinschaften: 
-> Formular „Berechtigung zur Einsichtnahme und Abholung persönlicher Onlinedokumente bzw. des elektronischen Honorarbescheides“

Betriebsstätten mit angestellten Ärzten:
-> Formular „Vollmachterteilung zur Einsichtnahme und Abholung persönlicher Onlinedokumente bzw. des elektronischen Honorarbescheides“ für den Bevollmächtigten, der im wirtschaftlichen Sinne im Namen der Betriebsstätte handelt.

Die ausgefüllten und unterschriebenen Formulare schicken Sie bitte an die auf dem Formular angegebene Adresse oder per Email an: arztregisternoSpam@kvt.de

Im Rahmen der Freischaltung erhalten Sie eine persönliche PIN, welche Sie bitte unter keinen Umständen weitergeben, da damit der Zugriff auf Ihre persönlichen Onlinedokumente wie den eHon geschützt ist.

Der eHon steht Ihnen danach im Mitgliederportal KVTOP im KV-SafeNet* zur Verfügung. Unter „Dokumente“/„Honorarbescheid“ finden Sie Honorarbescheide für die jeweils letzten vier Quartale. Angezeigt werden nur die Honorarbescheide der Betriebsstätten, welche Ihrer Person durch einen der oben genannten Aufträge zugeordnet wurden. Das Schloss-Symbol zeigt an, dass diese Dokumente durch eine persönliche Indentifikationsnummer (PIN) geschützt sind.

Per E-Mail erhalten Sie die Benachrichtigung über die Bereitstellung des Bescheides im Dokumentencenter in KVTOP. Gemäß § 17 Abs. 4 des Honorarverteilungsmaßstabes gilt der eHON am dritten Tag nach Versendung der zugehörigen Informationsmail der KV Thüringen als bekanntgegeben.

* Bitte beachten Sie, dass KV-SafeNet nicht mit der Firma SafeNet Inc., USA, in struktureller, unternehmerischer oder vertraglicher Verbindung steht.