kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Häusliche Krankenpflege

Grundkrankenpflege (z. B. Hilfe bei der Körperhygiene), Hauswirtschaftshilfe und Behandlungspflege (z. B. das Verabreichen von Medikamenten) zählen zur häuslichen Krankenpflege. Unter bestimmten Bedingungen kann diese zu Lasten der GKV verordnet und abgerechnet werden.