IT-Sicherheit - ein Schwerpunkt in der vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung
IT-Sicherheitsrichtlinie gilt seit Januar 2021
IT-Systeme und sensible Daten in den Praxen besser schützen. Das ist eines der Ziele der IT-Sicherheitsrichtlinie. So sollen klare Vorgaben dabei helfen, Patientendaten noch sicherer zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren.
Kompaktinformation
Rechtsgrundlagen
- § 295 Abs. 4 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) Pflicht zur EDV-Abrechnung
- § 11 Abs. 4 (i) der Satzung der KV Thüringen