Diabetisches Fußsyndrom
Hier finden Sie alle Informationen zur Teilnahme am Strukturvertrag gemäß § 73a SGB V zur Versorgung der Versicherten mit Diabetischem Fußsyndrom zwischen der AOK PLUS und der KV Thüringen.
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Hausarzt
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Diabetologische Fußambulanz
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Angiologisch qualifizierter Facharzt
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Wundchirurgisch tätiger Arzt