kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Bedarfsplanung ab 01.07.2022

Der neue Bedarfsplan 2022 tritt mit Wirkung zum 01.07.2022 in Kraft. Er wurde von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen im Einvernehmen mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen auf der Basis der vom Gemeinsamen Bundesaus­schuss erlassenen Bedarfsplanungs-Richtlinie für den Bezirk Thüringen aufgestellt.

Der Bedarfsplan stellt eine Momentaufnahme der ambulanten vertragsärztlichen und vertragspsychotherapeutischen Versorgung dar, differenziert nach Arztgruppen und Planungsbereichen. Der Bedarfsplan wird kontinuierlich fortgeschrieben. Die Grundsätze der Bedarfsplanung werden von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen in Zeitabständen von drei bis fünf Jahren beschrieben. Der bisher geltende Bedarfsplan war wirksam ab dem 01.01.2020. Der nunmehr aufgestellte Bedarfsplan wird wirksam zum 01.07.2022 und stellt die Versorgungssituation zum Stichtag 08.02.2022 dar.