Balneophototherapie
Hier finden Sie alle Informationen zu einer Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Balneophototherapie im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung.
Kompaktinformation
Anträge - bitte schicken Sie diese eingescannt immer im PDF-Format
Aktuelles aus dem Rundschreiben
Informationen der KBV
Rechtsgrundlagen
- Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Balneophototherapie (Qualitätssicherungsvereinbarung Balneophototherapie)
- Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung), Anlage I, Nr. 15