kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

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Außerklinische Intensivpflege (AKI)

Aktuelle Informationen zu Übergangsregelungen

Außerklinische Intensivpflege darf nun auch dann ärztlich verordnet werden, wenn die vorgeschriebene Potenzialerhebung nicht vorliegt, weil eine dazu qualifizierte Ärztin oder ein dazu qualifizierter Arzt vor der Verordnung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Dies ist auf der Verordnung entsprechend zu dokumentieren. Diese „Soll“-Regelung zur Potenzialerhebung ist bis zum 31.12.2024 befristet.

Krankenhäuser mit Genehmigung zur Potenzialerhebung vor Verordnung von außerklinischer Intensivpflege

Formularbestellung

Die Bestellung der Formulare 62A - Potenzialerhebung, 62B - Verordnung und 62C - Behandlungsplan erfolgt entweder telefonisch unter 03643- 559 231 oder per E-Mail an formular@kvt.de.