Auslandskrankenversicherte
Hier finden Sie alle Informationen zu Personen, die im Ausland krankenversichert sind und während ihres Aufenthaltes in Deutschland erkranken oder aus medizinischen Gründen nach Deutschland einreisen.
Herkunftsländer
| EU, EWR-Staaten, Schweiz, UK | bilaterales Abkommen |
|---|---|
| Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich Großbritannien, Nordirland, Zypern | Bosnien und Herzegowina, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien, Tunesien, Türkei |
Kompaktinformation
Allgemeine Hinweise
Wenn ein Patient keine gültige eGK, EHIC, GHIC, PEB bzw. das Formular „Nationaler Anspruchsnachweis“ vorlegen kann, sind Sie berechtigt und verpflichtet, eine Privatrechnung zu erstellen und die Vergütung vom Patienten nach GOÄ zu fordern.