kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Ärzte & Psychotherapeuten

SMC-B Karte (Praxisausweis): Wichtige Informationen für Ihre Praxis

Die SMC-B Karte (Security Module Card Typ-B), auch Praxisausweis oder Institutionskarte genannt, ist Ihre persönliche „Eintrittskarte“ zur Telematikinfrastruktur (TI). Sie ermöglicht die sichere Identifikation Ihrer Praxis gegenüber der TI und schützt die Vertraulichkeit des Datenaustauschs.

Was ist die SMC-B Karte?

Vergleichen Sie die SMC-B Karte mit einer SIM-Karte im Mobiltelefon. Sie enthält zwei wesentliche Elemente:

  • Betriebsstättennummer (BSNR): Die eindeutige Kennung Ihrer Praxis.
  • Kryptografisches Schlüsselmaterial: Dieses sorgt für eine sichere und vertrauliche Datenübertragung zwischen Ihrer Praxis und der TI.

Wo beantragen Sie die SMC-B Karte?

Bitte beachten Sie das zur Beantragung der SMC-B Karte, nach § 340 Absatz 5 SGB V mindestens ein Leistungserbringer an der Leistungserbringerinstitution Inhaber eines aktiven eHBA sein muss.

Die SMC-B Karte wird von zertifizierten Anbietern ausgestellt, z. B.:


In Thüringen ist die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) der Herausgeber der Karte. Bevor Ihre Karte freigegeben wird, gleicht die KVT die Daten aus Ihrem Antrag – wie Praxisadresse oder LANR – mit den Einträgen im Arztregister ab. 

Wichtige Hinweise zur Nutzung der SMC-B Karte

  • Ein Karte pro Betriebsstätte: Jede Betriebsstätte benötigt eine eigene SMC-B Karte, die fest in einem stationären Lesegerät verbleibt. Bitte achten Sie besonders auf die sichere Verwahrung dieses Geräts.
  • Aktivierung: Aktivieren Sie die Karte sofort nach Erhalt. Beachten Sie, dass die Nutzung z. B. für Ihre KIM-Adresse (Kommunikation im Medizinwesen) erst nach etwa zehn Tagen möglich ist.
  • Verlängerung: Die Gültigkeit der Karte beträgt 5 Jahre. Planen Sie für die Verlängerung eine Bestell- und Bearbeitungszeit von etwa 6 Wochen ein, um einen nahtlosen Übergang sicherzustellen.
  • Mobile Lesegeräte: Für mobile Geräte können Sie wahlweise die SMC-B Karte oder Ihren elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) nutzen. Besprechen Sie mit Ihrem IT-Dienstleister, welche Lösung am besten zu Ihren Praxisabläufen passt.


Bei weiteren Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an die KVT oder Ihren IT-Dienstleister.