kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Austausch defekter TI-Komponenten nach Ablauf Garantiezeit

Möglichkeit zur Einreichung von Anträgen auf Refinanzierung defekter TI-Komponenten endete zum 30.06.2023. Eine Refinanzierung evt. defekter TI-Komponenten soll laut den Festlegungen des BMG mit der monatlichen TI-Pauschale abgedeckt sein.

Bei einem Defekt an einer von Ihnen in der Praxis genutzten Komponente der Telematikinfrastruktur können Sie Kostenerstattung für das Ersatzgerät beantragen. Die Grundlage diesbezüglich bildet § 6 Absatz 9 der TI-Finanzierungsvereinbarung (Anlage 32 BMV-Ä). Voraussetzung hierfür ist, dass das betroffene Gerät nicht mehr betriebsfähig ist und Sie keine Ansprüche aufgrund von Garantie-Leistungen oder Leistungen gegenüber Dritten (Versicherung) geltend machen können.

Bitte senden Sie uns den vollständig ausgefüllten Antrag inklusive der erforderlichen Nachweise als PDF per Mail oder postalisch zu. Die Auszahlung kann nur auf ein bei der KVT hinterlegtes Honorarkonto erfolgen.

Erstattungsfähige Komponenten

  • TI-Konnektor in der jeweiligen Produktversion
  • Stationäres Kartenterminal
  • Mobiles Kartenterminal

Erforderliche Nachweise für Antrag auf Kostenerstattung

  • ausgefüllter Antrag
  • Kopie der Rechnung der ausgetauschten defekten Komponente(n)
  • Kopie der Rechnung für die ursprüngliche Anschaffung der entsprechenden Komponente(n)
  • Nachweis über den Hersteller-Garantie Zeitraum (falls nicht auf der Anschaffungsrechnung vermerkt)