Widerspruchs- und Klageverfahren
Jeder Arzt/ jede Ärztin ist befugt gegen Verwaltungsakte (Bescheide) der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen, sowie weiterer Behörden und Ausschüsse in Widerspruch zu gehen und somit von seinem Rechtsschutz Gebrauch zu machen. Hierbei gelten jedoch bestimmt formale Regularien, welche zwingend einzuhalten sind. Diese können Sie den beigefügten Kompaktinformationen entnehmen.
Kompaktinformation
Rechtsgrundlagen
Widerspruchsverfahren - §§ 83ff. Sozialgerichtsgesetz
Klageverfahren - §§ 54ff. Sozialgerichtsgesetz