Was ist zu tun?
Hin und wieder erhalten wir eine Meldung darüber, dass in einer Arztpraxis eingebrochen wurde oder sich während des laufenden Praxisbetriebes Langfinger zu schaffen gemacht haben. Wenn als Diebesgut Verordnungen und/oder Arztstempel erbeutet wurden, sollten Sie folgendes tun:
- Erstatten Sie Strafanzeige bei der zuständigen Polizeidienststelle
- Melden Sie den Verlust eines Arztstempels der KV Thüringen, Abteilung Sicherstellung (§ 6 der Stempelordnung der KV Thüringen)
- Informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung
- Informieren Sie gegebenenfalls die Apotheken vor Ort und Ihre Kollegen und Kolleginnen
- Falls Betäubungsmittelrezepte (BtM-Rezepte) gestohlen wurden, informieren Sie zusätzlich die Bundesopium-
stelle.
Die Informations- und Meldepflichten (Punkt 2.,3. und 5.) bestehen auch für die Fälle, in denen Ihnen der Arztstempel oder Verordnungen anderweitig abhanden gekommen oder verloren gegangen sind.