kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Polizeiliche Durchsuchung und Beschlagnahme

Die Gründe für die Durchführung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und für eine plötzliche Durchsuchung und Beschlagnahme durch Polizeibeamte in der Arztpraxis können vielfältig sein und nicht nur auf dem Verdacht von Abrechnungs- und Honorarbetrug beruhen (z. B. auch wegen des Verdachts von Bestechlichkeit und Bestechung, fahrlässiger Tötung und Körperverletzung oder Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse). Nicht jede Durchsuchung oder Beschlagnahme in einer Arztpraxis muss jedoch rechtmäßig sein.

Verhaltensempfehlungen:

  • grundsätzlich keinerlei Aussagen zur Sache machen, auch bei bloßem "Herumfragen" durch die Ermittler - gilt auch für Praxismitarbeiter
  • unverzüglich einen Rechtsanwalt verständigen
  • bei laufendem Sprechstundenbetrieb die Beamten in Räume ohne Patientenverkehr führen und Beamte bitten, mit Durchsuchung bis zum Eintreffen des Rechtsanwaltes zu warten
  • Aushändigung der Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse verlangen; bei Behauptung von "Gefahr im Verzug" konkrete Mitteilung der Voraussetzungen verlangen
  • Namen, Dienstbezeichnungen und -stellen der Durchsuchungsbeamten notieren
  • Unterlagen nicht freiwillig herausgeben; davon zu unterscheiden ist das Heraussuchen der im Durchsuchungs- und Herausgabebeschluss genannten Unterlagen
  • Anfertigung von Kopien anbieten - bestehen Beamte auf Originalunterlagen, versuchen Kopien der beschlagnahmten Unterlagen anzufertigen
  • Erstellung und Ausfertigung eines Durchsuchungs- und Sicherstellungsprotokolls fordern