kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Leichenschau

Bei der Leichenschau handelt es sich um einen verantwortungsvollen letzten Dienst des Arztes am Patienten. Zur Durchführung einer Leichenschau und zum Ausstellen einer ordnungsgemäß ausgestellten Todesbescheinigung ist jeder zur Berufsausübung zugelassener Arzt verpflichtet. Neben der Feststellung des Todes einer Person sollen unter anderem Feststellungen über die Todesumstände getroffen werden. Bei unklarer oder unnatürlicher Todesursache hat unverzüglich die Hinzuziehung von Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erfolgen.

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