Abteilung Qualitätssicherung
Als Kernaufgabe der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen zielt die Qualitätssicherung darauf ab, eine sichere Patientenversorgung auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu gewährleisten. Das Aufgabenspektrum reicht von der Erstellung von Genehmigungsbescheiden zur Ausführung und Abrechnung von genehmigungspflichtigen Leistungen nach Prüfung der dafür notwendigen Voraussetzungen, über die Umsetzung von regionalen Verträgen und Überprüfung von Fortbildungsnachweisen, bis hin zur Beratung zur Umsetzung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements.
Die Qualität der Leistungen in der ambulanten Versorgung wird anhand von definierten Qualitätsstandards stetig überprüft. Dabei helfen Stichproben- und Frequenzprüfungen, Fortbildungen oder Qualitätszirkel, die Qualität langfristig auf einem hohen Niveau zu halten.
Die Abteilung Qualitätssicherung gliedert sich in die Gruppe ServiceStelle und die Gruppe Qualitätssicherung.
Informationen und Materialien
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen
- Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)
- Einheitlicher Bewertungsmaßstab (EBM)
- Sozialgesetzbuch V (SGB V)
- Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
- Qualitätsprüfungs-Richtlinie
- Qualitätssicherungs-Richtlinien
- Qualitätsmanagement-Richtlinie (QM-RL)
- Medizinproduktegesetz (MPG)
- Thüringer medizinische Hygieneverordnung (ThürmedHygVO)
- Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Richtlinien und Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI)
- Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV)