kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

EBM-Änderungen zum 01.04.2024

EBM-Änderungen zum 01.01.2024

EBM Änderung zum 01.10.2023

EBM-Änderungen rückwirkend zum 01.04.2023

EBM-Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2023 +++ Informationen u. a. zur Terminvermittlung und zur Weiterentwicklung ambulantes Operieren +++

  • Umsetzung GKV-FinStG: Regelung zur Terminvermittlung

Konkrete Hinweise zur Abrechnung und Kennzeichnung sowie zur technischen Handhabung im "eTerminservice" folgen in den nächsten Tagen.

  • Weiterentwicklung des ambulanten Operierens

Neue Zuschläge nach den GOP 31451 bis 31457 zu bestimmten OPS im Anhang 2. Zur Darstellung erfolgt die Aufnahme einer weiteren Spalte „Zuschlag Förderung“ in den Anhang 2 zum EBM. In Teil C wurde ein neuer Zuschlag, ähnlich den Schweregradzuschlägen im Notfall beschlossen.

  • Aufnahme der matrixassoziierten autologen Chondrozytenimplantation (M-ACI) in den EBM

Neue OPS-Kodes und GOP

  • Anpassung der Bewertung der Dialyse-Sachkosten und Konkretisierung des Zuschlages zur Infektionsdialyse
  • Aufnahme des Nukleinsäurenachweises von Orthopoxvirus in das Kapitel 32 EBM und Detailänderungen im Kapitel 32 EBM zum 01.04.2023

Außerklinische Intensivpflege (AKI): Neuer Abschnitt 37.7. EBM zum 01.12.2022

Neue EBM-Leistungen mit Wirkung zum 01.10.2022: Vergütung der ambulanten Komplexversorgung schwer psychisch kranker Erwachsener

Zweitmeinungsverfahren bei kathetergestützten elektrophysiologischen Herzuntersuchungen und Ablationen am Herzen seit 31.05.2022

EBM-Änderungen mit Wirkung zum 01.01.2022 (rückwirkend) und zum 01.04.2022

Zweitmeinungsverfahren Eingriffe an der Wirbelsäule seit 19.11.2021

EBM-Änderungen zum 01.10.2021

Höchstwerte für Versandkosten und Telefax mit Wirkung zum 01.10.2021

Für Versandkosten (GOP 40110) und Telefax (GOP 40111) tritt die Höchstwertregelung zum 01.10.2021 im EBM in Kraft, nachdem der Bewertungsausschuss (BA) die Einführung dieser Höchstwerte letztes Jahr um fünf Quartale verschoben hatte, weil die Ausstattung für die elektronische Kommunikation in den Arztpraxen länger dauerte als angenommen. Die Ärzte sollen zeitnah auf die elektronische Kommunikation umstellen!

Den genauen Wortlaut des Beschlusses finden Sie hier.

Eine weitere Absenkung dieser Höchstwerte erfolgt dann im 4. Quartal 2022 und  4. Quartal 2023.

EBM-Änderungen zum 01.07.2021

Zweitmeinungsverfahren Amputation beim Diabetischen Fußsyndrom seit 27.05.2021

Rückwirkende EBM-Änderungen vom 01.01.2021 bis 30.06.2021 bzw. 31.12.2022

Zweitmeinungsverfahren Kniegelenkersatz seit 12.01.2021