Datenverarbeitung im Praxisalltag
Kein Behandlungsvertrag kommt ohne die Verarbeitung der Daten eines Patienten aus. Weil es sich bei den sogenannten Gesundheitsdaten um besondere Kategorien von personenenbezogenen Daten handelt, ist es wichtig für Sie als Arzt die wesentlichen datenschutzrechtlichen Vorgaben zu kennen. Hier erhalten Sie Informationen darüber, wie Sie die Daten Ihrer Patienten den Regelungen des Datenschutzes entsprechend verarbeiten können.
Rechtsgrundlagen
Für die Arztpraxis finden sich die gesetzlichen Grundlagen in der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) und insbesondere im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die bereichsspezifischen Datenschutzgesetze sowie das BDSG ergänzen in Bestimmten Fällen die allgemeinen Bestimmungen der DS-GVO.
Für die ärztliche Schweigepflicht sind die Regelungen in der Berufsordnung sowie im Strafgesetzbuch (StGB) von maßgeblicher Bedeutung.
Gesetzliche Pflichten und Befugnisse zur Datenverarbeitung
Für die Datenverarbeitung in Ihrer Arztpraxis existieren zahlreiche gesetzliche Befugnisse, aber auch Pflichten, insbesondere für die Übermittlung von Patientendaten. An dieser Stelle haben sich durch die Neugestelltung des Datenschutzes keine wesentlichen Änderungen ergeben. Findet sich im Gesetz eine Grundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, so bedarf es keiner Einwilligung durch die betroffene Person. Hierzu finden Sie weitere Informationen in den "Hinweisen und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis" der Rechtsabteilung der Landesärztekammer Thüringen.
Einwilligungserklärung
Besteht keine gesetzliche Pflicht oder Befugnis zur Übermittlung von Patientendaten, so ist deren Weitergabe nur rechtmäßig, wenn der Patient eingewilligt hat. Eine wirksame Einwilligungserklärung setzt nicht zwingend die Schriftform vorraus. Aus Gründen der Nachweisbarkeit wird eine schriftliche Einholung empfohlen.
Zuständige Aufsichtsbehörde für datenschutzrechtliche Angelegenheiten
Die für die in Thüringen niedergelassenen Vertragsärzte zuständige Aufsichtsbehörde für alle datenschutzrechtlichen Belange ist der
Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Häßlerstrasse 8
99096 Erfurt
Weitere Informationen und Vordrucke finden Sie auf Internetseite der Aufsichtsbehörde: