Abrechnung von ASV-Leistungen
Die Leistungen der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung werden unmittelbar von den Krankenkassen vergütet. Die Leistungserbringer können allerdings die Kassenärztliche Vereinigung gegen Aufwendungsersatz mit der Abrechnung beauftragen. Die entsprechende Abrechnungsvereinbarung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen finden Sie hier: