Mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (BStabG) stehen nach Einschätzung der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen erhebliche Einschnitte für die ambulante vertragsärztliche und psychotherapeutische Versorgung bevor. Viele der vorgesehenen Regelungen betreffen unmittelbar die tägliche Arbeit in den Praxen – von offenen Sprechstunden und Terminvermittlungen bis hin zur Finanzierung zusätzlicher Behandlungskapazitäten.
Die KVT empfiehlt ihren Mitgliedern deshalb, sich frühzeitig mit den möglichen Auswirkungen des Gesetzes auseinanderzusetzen und politische Entscheidungsträger auf die Folgen für die ambulante Versorgung aufmerksam zu machen.
Um die geplanten Änderungen, Hintergründe und möglichen Konsequenzen transparent darzustellen, hat die KVT auf ihrer Webseite eine neue Themenseite veröffentlicht.