kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

Abteilung Leistungsabrechnung

Wir Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Leistungsabrechnung sind Ihre Ansprechpartner für alle Fragen rund um die ärztliche Abrechnung. Die Abteilung Leistungsabrechnung unterteilt sich in Gruppen, ausgerichtet nach den Fachgebieten bzw. Einrichtungen, den technischen Umsetzungen der Abrechnungsregelungen in der Arztpraxis sowie den Abrechnungsprüfungen nach § 106d SGB V.

Aktuelle Informationen finden Sie unter Einheitlicher Bewertungsmaßstab.

Abrechnungsrichtlinien der KVT

HINWEISE:

  • Anlage 4 - Abrechnungs-Sammelerklärung ist über die Online-Formularbestellung der KVT zu beziehen. Darüber hinaus erhalten Sie einmal im Jahr jeweils im Monat März mehrere Sammelerklärungen per Post (Praxisanschrift) zugeschickt.
  • Für die offline-Abgabe der Abrechnung gibt es nur die Möglichkeit eine CD einzuschicken bzw. in der KVT abzugeben.

Für unaufgefordert eingesandte Manuskripte, Datenträger, Produkte und Fotos wird keine Haftung übernommen.

 

Arzt und EDV

Richtlinien für den Einsatz von IT-Systemen in der Arztpraxis

Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für den Einsatz von IT- Systemen in der Arztpraxis zum Zweck der Abrechnung gemäß § 295 Abs. 4 SGB V

Entsprechend dieser Richtlinien hat die Übermittlung der Abrechnungsdaten, der abrechnungsbegründenden Daten, einschließlich Dokumentationen und Qualitätsindikatoren, sowie der zu übermittelnden Statistikdaten auf maschinenlesbaren elektronischen Medien zu erfolgen. Die Übermittlung erfolgt leitungsgebunden elektronisch.

Nachzulesen bei der KBV

EDV-Abrechnungsstatistik

Zulassungslisten für den Praxiscomputereinsatz


KBV-Update: Zulassungslisten zum Download

Richtlinien zur KVDT-Abrechnung der KV Thüringen

Blankoformularbedruckung (BFB)

Hinweise zum Antrag Anlage 3 "Antrag auf Genehmigung zur praxisspezifischen BFB":

  • Schreiben Sie bitte Ihre Betriebsstättennummer gut lesbar neben den Stempel
  • Den ausgefüllten Antrag bitte an folgende Faxnummer senden: 03643 559-499

eGK

eGK: Bedruckung des Personalienfeldes

Zum 01.07.2018 traten Änderungen zur Bedruckung des Personalienfeldes für alle Vordruckmuster in Kraft. Die Anpassung betrifft das Statusfeld.

Die bisher einstelligen Felder „Besondere Personengruppe“ (FK 4131) und DMP-Kennzeichnung (FK 4132) werden zweistellig (mit führender Null) – ebenso das Feld ASV/ Entlassmanagement/ KH-TSS-Kennzeichen. Außerdem werden die Leerzeichen zwischen den Angaben im Statusfeld jeweils durch das Zeichen „0“ ersetzt. Ist ein Status nicht vorhanden (beispielsweise: „keine Teilnahme an einem DMP“), wird diese Stelle ebenfalls mit einer „0“ belegt.

Die neuen Regelungen gelten für die Bedruckung der Originalvordruckmuster sowie für die Blankoformularbedruckung. Dazu haben wir auch im Rundschreiben 5/2018 einen entsprechenden Artikel veröffentlicht.

Verschlüsselung des 4stelligen Statusfeldes

1. Stelle: Versichertenart (FK 3108)

1 = Mitglied

3 = Familienversicherter

5 = Rentner

2. Stelle: Besondere Personengruppe (FK 4131)

4 = BSHG (Bundessozialhilfegesetz) § 264 SGB V

6 = BVG (Bundesversorgungsgesetz)

7/ 8 = SVA (zwischenstaatliches Krankenversicherungsrecht)

9 = Empfänger von Gesundheitsleistungen nach den §§ 4 und 6 AsylbLG

3. Stelle: DMP (FK 4132)

1 = Diabetes mellitus Typ 2

2 = Brustkrebs

3 = Koronare Herzkrankheit

4 = Diabetes mellitus Typ 1

5 = Asthma bronchiale

6 = COPD

7 = Chronische Herzinsuffizienz

8 = Depression

9 = Rückenschmerz

4. Stelle: ASV, TSS, Entlassmanagement ausschließlich beim Formulardruck

1 = ASV – Arzt

Hinweis: zusätzliche Angabe der ASV – Teamnummer (FK 0222) statt BSNR

7 = TSS – Fall

4 = im Rahmen des Entlassmanagements

eGK G1 kann seit 1. Oktober 2017 nicht mehr ins PVS eingelesen werden

Angabe der Postleitzahl im Personalienfeld zwingend

Da Leistungen für Versicherte bundesweiter Krankenkassen derjenigen Kassenärztlichen Vereinigung zuzuordnen sind, in deren Bereich das Kassenmitglied seinen Wohnsitz hat, stellt die Postleitzahl (PLZ) eine Schlüsselinformation zur Steuerung der Finanzströme dar.

Abrechnungstechnisch bedeutet das, dass in der Praxissoftware die Felder PLZ-/ PostfachPLZ als Muss-Felder definiert sind.

Werden Behandlungsscheine manuell ausgestellt, muss die PLZ unbedingt angegeben werden, da sonst die zuständige Kassenärztliche Vereinigung nicht ermittelt werden kann. Die daraus resultierenden Leistungen bzw. Kosten gehen ggf. sonst zu Lasten der Gesamtvergütung der KV Thüringen.

Ausnahme: Versicherter mit Wohnsitz im Ausland (Wohnsitzländercode/ PostfachWohnsitzländercode ungleich „D“) und eGK eingelesen und Einlesedatum vorhanden.

GOP des Bereiches Psychotherapie der KBV

ICD-10-Diagnoseverschlüsselung

Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) aktualisiert jährlich die geltende Fassung der ICD-10-GM.

 

Da die ICD-Kodierung als Grundlage einer morbiditätsorientierten Vergütung in Thüringen als Verhandlungsbasis mit den Krankenkassen dienen soll, bitten wir Sie, die Kodierung so genau wie möglich vorzunehmen.

→  siehe Infos unter   https://www.kbv.de/html/kodieren.php

 

Diagnoseschlüssel schnell und sicher finden mit der Zi-Kodierhilfe (Kodierhilfen des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland (ZI): http://www.zi.de/cms/projekte/kodierung/

Hinweis: Für Fragen zur korrekten Anwendung der Kodierunterstützung und der ICD-Kodierung allgemein können Sie sich auch per E-Mail an die entsprechende Fachabteilung der KBV wenden: icdkodierungnoSpam@kbv.de.

 

Patientenerklärung zur GOP 01770 EBM

Mutterschaftsvorsorge nach GOP 01770 – Mustererklärung

Die Pauschale für die Betreuung einer Schwangeren darf pro Quartal nur von einem Vertragsarzt abgerechnet werden. Diese EBM-Regelung für die GOP 01770 hat das Bundessozialgericht (BSG) im Jahr 2015 bestätigt. Darüber haben wir im Rundschreiben 3/2015 bereits informiert. In diesem Zusammenhang wies das BSG darauf hin, dass in Fällen, in denen kein Notfall gegeben sei, auch eine Verschiebung der Betreuungsübernahme in das Folgequartal möglich wäre.

Fazit: Die GOP 01770 ist ohne Ausnahmen nur von einem Vertragsarzt abzurechnen. Insofern ist es für den Vertragsarzt von höchster Bedeutung, die Frage der Vorbehandlung mit der Patientin zu besprechen. Bestehen Zweifel, so ist in Fällen, in denen kein Notfall gegeben ist, die Verschiebung einer Betreuungsübernahme in das Folgequartal möglich.

Mustererklärung kann Honoraranspruch sichern: Um die Patientinnen zu sensibilisieren und den Honoraranspruch der betreuenden Gynäkologen im Falle fehlerhafter Angaben der Patientin abzusichern, stellen wir unseren Mitgliedern eine Mustererklärung mit entsprechenden Ankreuzfeldern zur Verfügung, die inhaltlich mit dem regionalen Berufsverband der Frauenärzte abgestimmt ist.