+++NEU+++
- Ab dem 1. März 2023 besteht kein Anspruch mehr auf präventive SARS-CoV-2-Testungen.
- Für die Beauftragung eines PCR-Tests bei symptomatischen Patienten nutzen Arztpraxen seit 01.03.2023 – wie für alle anderen Laboruntersuchungen auch – das Muster 10.
- Im Rahmen der Coronavirus-Surveillanceverordnung (CorSurV) ist eine Datenübermittlung an das RKI letztmalig zum 30. April 2023 zulässig.
Vorgaben für die Abrechnung mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für Labore
Abrechnungsgrundlagen für Labore
- Vor der erstmaligen Abrechnung ist ein Kontaktformular auszufüllen und dies mit einer Testdatei an coronaabrechnung zu übermitteln. @kvt.de
- Untersuchungsstellen und Einsender gemäß CorSurV registrieren sich zusätzlich mit der Anlage 1 zur Registrierung.
- Die Datenlieferung erfolgt ausschließlich an coronaabrechnung @kvt.de.
- Die Daten sind jeweils in einer logischen Datei im CSV-Format mit variabler Nutzdatenlänge zu liefern. Es wird der Zeichensatz ISO 8859-15 verwendet.
- Die Abrechnungsunterlagen werden je Kalendermonat bis spätestens zum Ende des Folgemonats an die KV Thüringen übermittelt.
- Die KV Thüringen prüft die Einhaltung der Vorgaben der Datensatzbeschreibung. Es erfolgt keine Plausibilitätsprüfung.
- Tierärzte können Labordiagnostik nach TestV durchführen und abrechnen, wenn sie vom ÖGD als Dritte beauftragt wurden.
- Die beauftragten Labore rechnen die von ihnen auf Grundlage der TestV durchgeführten labordiagnostischen Leistungen mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ab.
- Die variantenspezifische PCR-Testung ist seit dem 27. Januar möglich.
- Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem positivem PCR-Testergebnis – auch symptomatische Patienten, die im Rahmen der Krankenbehandlung getestet wurden.
- Beauftragt wird die variantenspezifische PCR-Testung nicht über Muster OEGD und nicht Muster 10C. Vielmehr können die Labore selbst Vorgaben zur Beauftragung der variantenspezifischen PCR-Testung bestimmen. Informationen über die Form der Beauftragung sind über das beauftragte Labor zu erfragen.
- KV-Mitglieder zahlen für die Abwicklung der Abrechnung einen Verwaltungskostensatz von 0,7 Prozent, Nichtmitglieder 3,5 Prozent.
- Die KV Thüringen überweist den Leistungserbringern nach Zahlungseingang durch das BAS die Vergütung für die angeforderten Labortestungen.
- Die Abrechnungsunterlagen sowie alle dazugehörigen Nachweise müssen durch den Leistungserbringer und durch die KV Thüringen bis zum 31.12.2024 unverändert gespeichert/aufbewahrt werden.
Datenübermittlung gem. TestV:
csv-Datei zur Übermittlung der Abrechnungsunterlagen an die KV Thüringen
Satzart: | konstant: „LABORTEST“ |
Monat/Jahr: | JJJJMM |
Labor: | neunstellig: ID → BSNR oder IK des Labors |
Dateiendung | konstant: „csv“ |
Beispiel: LABORTEST_202107_123456789.csv
Ein Datensatz entspricht dem Einzelfall der getesteten Person
01 Satzart: | konstant: „LABORTEST“ |
02 KV: | 93 |
03 Labor: | neunstellig: ID des Labors |
04 Monat/Jahr: | JJJJMM |
05 Kalendertag | TT |
06 Nummerierung: | fortlaufende Nummerierung der Datenzeilen |
07 Art der Testung nach TestV | 0 = kein Test durchgeführt 1 = § 9 Satz 1 TestV Labordiagnostik mittelseiner Testung (Nukleinsäurenachweis, Bestätigungs-PCR) 2 = § 10 TestV Labordiagnostik mittels Antigen-Test 4= § 10 TestV Labordiagnostik mittels Antigen-Test und Bestätigungs-PCR |
08 Grund der Testung: | 0 = kein Test durchgeführt 1 = § 2 TestV Kontaktperson, nachweislich Infizierte, Virusvariantengebiet 3 = § 3 TestV Ausbruchsgeschehen 4 = § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 TestV Verhütung der Verbreitung 8 = § 4b Satz 1 bestätigende Testung |
09 Grund des Aufenthalts: | 0 = keine Angabe 1 = betreut/untergebracht 2 = Tätigkeit in Einrichtung |
10 Einrichtungs-/Unternehmensart: | 0 = keine Angabe 1 = Medizinische Einrichtungen ambulant/stationär (auch Rettungsdienste, andere humanmedizinische Heilberufe) 2 = Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kitas, Schulen) 3 = Pflege- und andere Wohneinrichtungen (z. B. Justizvollzugsanstalten, andere Massenunterkünfte) 4 = sonstige Einrichtungen (z. B. nicht medizinische Reha- und Vorsorge- einrichtungen, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe) |
11 Ausstellung eines Genesenenzertifikats | 0 = kein Genesenenzertifikat 1 = § 12 Absatz 6 TestV COVID-19-Genesenenzertifikat ohne Einsatz 2 = § 12 Absatz 6 TestV COVID-19-Genesenenzertifikat mit Einsatz |
Datenübermittlung für Leistungen ab 1. Juli 2021 gem. CorSurV:
csv-Datei zur Übermittlung der Abrechnungsunterlagen an die KV Thüringen
Satzart: | konstant: „CORSURVLAB“ |
Monat/Jahr: | JJJJMM |
Labor: | neunstellig: ID → BSNR oder IK des Labors |
Dateiendung | konstant: „csv“ |
Beispiel: CORSURVLAB_202102_123456789.csv
Die Datei enthält Angaben je Kalendermonat.
01 Satzart: | konstant: „CORSURVLAB“ |
02 KV: | 93 |
03 ID Labor: | neunstellig: ID → BSNR oder IK des Labors |
04 Monat/Jahr: | JJJJMM |
05 Anzahl Datenübermittlung ohne anderweitige Finazierung gem. § 2 Abs. 1Satz 1 CorSurV: | Anzahl der Datenübermittlungen im Fall einer Genomsequenzierungen ohne anderweitige Finanzierung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CorSurV, die nicht unter Feld 08 fallen, je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04 |
06 Anzahl Datenübermittlung mit anderweitiger Finazierung gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 CorSurV: | Anzahl der Datenübermittlungen im Fall einer Genomsequenzierungen mit anderweitiger Finanzierung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 CorSurV, die nicht unter Feld 09 fallen, je unterschiedlicherKombination der Felder 01 bis 04 |
07 Anzahl der Versandpauschalen gem. § 2 Abs. 2 CorSurV: | Anzahl der Versandpauschalen für Einsendungen zur Genomsequenzierung § 2 Absatz 2 CorSurV, die nicht unter Feld 10 fallen, je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04 |
08 Anzahl Datenübermittlungen ohne | Anzahl der Datenübermittlungen im Fall einer Genomsequenzierungen gemäß § 4 Nummer 3 CorSurV ohne anderweitige Finanzierung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CorSurV aufgrund der von Landesgesundheitsbehörden oder RKI durchgeführten oder unterstützten Ausbruchsuntersuchungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 6 CorSurV oder durch Gesundheitsämter anlassbezogen veranlassten Vollgenomsequenzierungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 7 CorSurV je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04 |
09 Anzahl Datenübermittlungen mit | Anzahl der Datenübermittlungen im Fall einer Genomsequenzierungen gemäß § 4 Nummer 3 CorSurV mit anderweitiger Finanzierung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 CorSurV aufgrund der von Landesgesundheitsbehörden oder RKI durchgeführten oder unterstützten Ausbruchsuntersuchungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 6 CorSurV oder durch Gesundheitsämter anlassbezogen veranlassten Vollgenomsequenzierungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 7 CorSurV je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04 |
10 Anzahl der Versandpauschalen gemäß § 2 Absatz 2 CorSurV | Anzahl der Versandpauschalen für Einsendungen zur Genomsequenzierung § 2 Absatz 2 CorSurV aufgrund der von Landesgesundheitsbehörden oder RKI durchgeführten oder unterstützten Ausbruchsuntersuchungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 6 CorSurV oder durch Gesundheitsämter anlassbezogen veranlassten Vollgenomsequenzierungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 7 CorSurV je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04 |