kvt Kassenärztliche
Vereinigung Thüringen

+++NEU+++

  • Ab dem 1. März 2023 besteht kein Anspruch mehr auf präventive SARS-CoV-2-Testungen.
  • Für die Beauftragung eines PCR-Tests bei symptomatischen Patienten nutzen Arztpraxen seit 01.03.2023 – wie für alle anderen Laboruntersuchungen auch – das Muster 10.
  • Im Rahmen der Coronavirus-Surveillanceverordnung (CorSurV) ist eine Datenübermittlung an das RKI letztmalig zum 30. April 2023 zulässig.

Vorgaben für die Abrechnung mit dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für Labore

Abrechnungsgrundlagen für Labore

  • Vor der erstmaligen Abrechnung ist ein Kontaktformular auszufüllen und dies mit einer Testdatei an coronaabrechnungnoSpam@kvt.de zu übermitteln.
  • Untersuchungsstellen und Einsender gemäß CorSurV registrieren sich zusätzlich mit der Anlage 1 zur Registrierung.
  • Die Datenlieferung erfolgt ausschließlich an coronaabrechnungnoSpam@kvt.de.
  • Die Daten sind jeweils in einer logischen Datei im CSV-Format mit variabler Nutzdatenlänge zu liefern. Es wird der Zeichensatz ISO 8859-15 verwendet.
  • Die Abrechnungsunterlagen werden je Kalendermonat bis spätestens zum Ende des Folgemonats an die KV Thüringen übermittelt.
  • Die KV Thüringen prüft die Einhaltung der Vorgaben der Datensatzbeschreibung. Es erfolgt keine Plausibilitätsprüfung.
  • Tierärzte können Labordiagnostik nach TestV durchführen und abrechnen, wenn sie vom ÖGD als Dritte beauftragt wurden.
  • Die beauftragten Labore rechnen die von ihnen auf Grundlage der TestV durchgeführten labordiagnostischen Leistungen mit der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung ab.
  • Die variantenspezifische PCR-Testung ist seit dem 27. Januar möglich.
  • Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit einem positivem PCR-Testergebnis – auch symptomatische Patienten, die im Rahmen der Krankenbehandlung getestet wurden.
  • Beauftragt wird die variantenspezifische PCR-Testung nicht über Muster OEGD und nicht Muster 10C. Vielmehr können die Labore selbst Vorgaben zur Beauftragung der variantenspezifischen PCR-Testung bestimmen. Informationen über die Form der Beauftragung sind über das beauftragte Labor zu erfragen.
  • KV-Mitglieder zahlen für die Abwicklung der Abrechnung einen Verwaltungskostensatz von 0,7 Prozent, Nichtmitglieder 3,5 Prozent.
  • Die KV Thüringen überweist den Leistungserbringern nach Zahlungseingang durch das BAS die Vergütung für die angeforderten Labortestungen.
  • Die Abrechnungsunterlagen sowie alle dazugehörigen Nachweise müssen durch den Leistungserbringer und durch die KV Thüringen bis zum 31.12.2024 unverändert gespeichert/aufbewahrt werden.


Datenübermittlung gem. TestV:

csv-Datei zur Übermittlung der Abrechnungsunterlagen an die KV Thüringen

Satzart:

konstant: „LABORTEST“

Monat/Jahr:

JJJJMM

Labor:

neunstellig: ID → BSNR oder IK des Labors

Dateiendung

konstant: „csv“

Beispiel: LABORTEST_202107_123456789.csv   

 

Ein Datensatz entspricht dem Einzelfall der getesteten Person

01 Satzart:

konstant: „LABORTEST“

02 KV:

93

03 Labor:

neunstellig: ID des Labors

04 Monat/Jahr:

JJJJMM

05 Kalendertag

TT

06 Nummerierung:

fortlaufende Nummerierung der Datenzeilen

07 Art der Testung nach TestV

0 = kein Test durchgeführt

1 = § 9 Satz 1 TestV Labordiagnostik mittelseiner Testung  (Nukleinsäurenachweis, Bestätigungs-PCR)

2 = § 10 TestV Labordiagnostik mittels Antigen-Test

4= § 10 TestV Labordiagnostik mittels Antigen-Test und Bestätigungs-PCR

08 Grund der Testung:

0 = kein Test durchgeführt

1 = § 2 TestV Kontaktperson, nachweislich Infizierte, Virusvariantengebiet

3 = § 3 TestV Ausbruchsgeschehen

4 = § 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 TestV Verhütung der Verbreitung

8 = § 4b Satz 1 bestätigende Testung

09 Grund des Aufenthalts:

0 = keine Angabe

1 = betreut/untergebracht

2 = Tätigkeit in Einrichtung

10 Einrichtungs-/Unternehmensart:

0 = keine Angabe

1 = Medizinische Einrichtungen ambulant/stationär (auch Rettungsdienste, andere humanmedizinische Heilberufe)

2 = Gemeinschaftseinrichtungen (z. B. Kitas, Schulen)

3 = Pflege- und andere Wohneinrichtungen (z. B. Justizvollzugsanstalten, andere Massenunterkünfte)

4 = sonstige Einrichtungen (z. B. nicht medizinische Reha- und Vorsorge- einrichtungen, ambulante Dienste der Eingliederungshilfe)

11 Ausstellung eines Genesenenzertifikats

0 = kein Genesenenzertifikat

1 = § 12 Absatz 6 TestV COVID-19-Genesenenzertifikat ohne Einsatz
informationstechnischer Systeme (6 Euro)

2 = § 12 Absatz 6 TestV COVID-19-Genesenenzertifikat mit Einsatz
informationstechnischer Systeme (2 Euro)


Datenübermittlung für Leistungen ab 1. Juli 2021 gem. CorSurV:

csv-Datei zur Übermittlung der Abrechnungsunterlagen an die KV Thüringen

Satzart:

konstant: „CORSURVLAB“

Monat/Jahr:

JJJJMM

Labor:

neunstellig: ID → BSNR oder IK des Labors

Dateiendung

konstant: „csv“

Beispiel: CORSURVLAB_202102_123456789.csv    

 

Die Datei enthält Angaben je Kalendermonat. 

01 Satzart:

konstant: „CORSURVLAB“

02 KV:

93

03 ID Labor:

neunstellig: ID → BSNR oder IK des Labors

04 Monat/Jahr:

JJJJMM

05 Anzahl Datenübermittlung ohne anderweitige Finazierung gem. § 2 Abs. 1Satz 1 CorSurV:

Anzahl der Datenübermittlungen im Fall einer Genomsequenzierungen ohne anderweitige Finanzierung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CorSurV, die nicht unter Feld 08 fallen, je
unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04

06 Anzahl Datenübermittlung mit anderweitiger Finazierung gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 CorSurV:

Anzahl der Datenübermittlungen im Fall einer
Genomsequenzierungen mit anderweitiger Finanzierung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 CorSurV, die nicht unter Feld 09 fallen, je unterschiedlicherKombination der Felder 01 bis 04

07 Anzahl der Versandpauschalen gem. § 2 Abs. 2 CorSurV:

Anzahl der Versandpauschalen für Einsendungen zur
Genomsequenzierung § 2 Absatz 2 CorSurV, die nicht unter Feld 10 fallen, je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04

08 Anzahl Datenübermittlungen ohne
anderweitige Finanzierung gemäß § 2
Absatz 1 Satz 1 CorSurV aufgrund von
Ausbruchsuntersuchungen oder
anlassbezogen veranlassten
Vollgenomsequenzierungen

Anzahl der Datenübermittlungen im Fall einer
Genomsequenzierungen gemäß § 4 Nummer 3 CorSurV ohne anderweitige Finanzierung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 1 CorSurV
aufgrund der von Landesgesundheitsbehörden oder RKI durchgeführten oder unterstützten Ausbruchsuntersuchungen im
Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 6 CorSurV oder durch Gesundheitsämter anlassbezogen veranlassten
Vollgenomsequenzierungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 7 CorSurV je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04

09 Anzahl Datenübermittlungen mit
anderweitiger Finanzierung gemäß § 2
Absatz 1 Satz 2 CorSurV aufgrund von
Ausbruchsuntersuchungen oder
anlassbezogen veranlassten
Vollgenomsequenzierungen

Anzahl der Datenübermittlungen im Fall
einer Genomsequenzierungen gemäß § 4 Nummer 3 CorSurV mit anderweitiger Finanzierung gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 CorSurV aufgrund der von Landesgesundheitsbehörden oder RKI durchgeführten oder unterstützten Ausbruchsuntersuchungen im
Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 6 CorSurV oder durch Gesundheitsämter
anlassbezogen veranlassten Vollgenomsequenzierungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 7 CorSurV je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04

10 Anzahl der Versandpauschalen gemäß § 2 Absatz 2 CorSurV
aufgrund von Ausbruchsuntersuchungen oder
anlassbezogen veranlassten
Vollgenomsequenzierungen

Anzahl der Versandpauschalen für Einsendungen zur Genomsequenzierung § 2 Absatz 2 CorSurV aufgrund der von
Landesgesundheitsbehörden oder RKI durchgeführten oder
unterstützten Ausbruchsuntersuchungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 6 CorSurV oder durch Gesundheitsämter anlassbezogen veranlassten Vollgenomsequenzierungen im Sinne des § 2 Absatz 1
Satz 7 CorSurV je unterschiedlicher Kombination der Felder 01 bis 04