Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sind die Selbstverwaltung der rund 154.000 Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten einschließlich ermächtigte Ärzte.
Sie engagieren sich dafür, dass das heutige solidarische Gesundheitssystem mit seiner qualitativ hochwertigen Versorgung für alle auch in Zukunft bestehen bleibt und weiter verbessert wird.
Bundesweit gibt es 17 regionale KVen. Auf nationaler Ebene bilden sie die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die KBV. Gemeinsam treten sie unter dem Namen KV – Die Vereinigung der Kassenärzte an die Öffentlichkeit.
Die Aufgaben einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sind vielfältig. Die KV sorgt dafür, dass überall eine ausreichende Zahl von Ärztinnen und Ärzte für die ambulante Versorgung zur Verfügung steht, dass auch in sprechstundenfreien Zeiten ein ärztlicher Notdienst (siehe Notdienstbereiche) vorhanden ist, und dass die Qualität der Leistungen stimmt.
Die KV prüft die Abrechnungen der niedergelassenen Vertragsärzte und Psychotherapeuten und sorgt für die Verteilung des knappen Honorars. Sie vertritt die Interessen ihrer Mitglieder bei Honorar-, Arzneimittel- und Vertragsverhandlungen mit den Krankenkassen. Über dieses Kerngeschäft hinaus versteht sich die moderne KV als Dienstleister für Mitglieder und Bürger.
Im Freistaat Thüringen nehmen ca. 4.000 niedergelassene Vertragsärzte – dazu zählen angestellte Praxisärzte und Poliklinikärzte – sowie ca. 300 Psychologische Psychotherapeuten/Kinder-Jugendlichen Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung teil. Außerdem gibt es ca. 90 Medizinische Versorgungszentren.
