Für KV-Mitglieder
sind die Sitzungen der Vertreterversammlung öffentlich.
Allerdings kann bei bestimmten Beratungspunkten die Öffentlichkeit
ausgeschlossen werden. Dies betrifft z. B. die Beratung personeller
Angelegenheiten, Haushaltsangelegenheiten oder die Diskussion
von Tatsachen, die dem Sozialgeheimnis unterliegen.