Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB) für den Freistaat Thüringen zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Ersatzkassen und der KV Thüringen, gültig ab 01.10.2009
(siehe auch Rubrik Beratungsleitfaden... bzw.
Rubrik Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsberatung...)


