Vereinbarung über die Festsetzung von Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel (Richtgrößen-Vereinbarung/Arzneimittel) zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Ersatzkassen und der KV Thüringen, gültig für das Jahr 2011
(siehe auch Rubrik Beratungsleitfaden... bzw.
Rubrik Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsberatung...)


