Vereinbarung nach § 106a Abs. 5 SGB V zur Durchführung der Abrechnungsprüfung zwischen den Landesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Ersatzkassen in Thüringen und der KV Thüringen, gültig ab 01.04.2005
Die Vereinbarung gliedert sich in folgende vier Teile:
- Teil A: Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfung durch die KV Thüringen
- Teil B: Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfung durch die Krankenkassen
- Teil C: Antragsverfahren
- Teil D: Gemeinsame Beratungskommission und Inkrafttreten
(siehe auch Rubrik Abrechnung ...)
Weitere Informationen zu den Richtlinien erhalten Sie auf der Homepage der KBV ....

