Ambulante Kodierrichtlinien fallen weg - Pflicht zum Kodieren bleibt
Die umstrittenen Ambulanten Kodierrichtlinien (AKR), die zum 1. Juli 2011 bundesweit eingeführt werden sollten, sind vom Tisch. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Krankenkassen haben eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen. Danach müssen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten die AKR nicht anwenden, die gesetzliche Verpflichtung zum Kodieren nach der ICD-10-GM bleibt für alle weiterhin bestehen. Bereits seit dem Jahr 2000 sind alle Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten dazu verpflichtet.
Da die Kodierung als Grundlage einer morbiditätsorientierten Vergütung in Thüringen als Verhandlungsbasis für die Krankenkassen dienen soll, bitten wir Sie, die Kodierung so genau wie möglich
vorzunehmen.
Zur Unterstützung hat das Zentralinstitut für die Kassenärztliche Versorgung die wichtigsten ICD-10-Kodes für die Vertragsarztpraxis zusammengestellt. Vertragsärzte können die Thesauren als „Kitteltaschenversion“ bei uns erhalten – oder zunächst zur Ansicht als PDF-Datei herunterladen. In Kürze werden Thesauren für weitere Fachgebiete eingestellt.
siehe auch Infos unter: http://www.kbv.de/kodieren/38964.html

