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    Allgemeines

    Die Diensplanung für den organisierten vertragsärztlichen Notdienst erfolgt durch die regional zuständigen Notdienstbeauftragten oder die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen mittels einer zentral installierten Dienstplansoftware.

    Der Arzt ist grundsätzlich verpflichtet, den Notdienst persönlich wahrzunehmen. Er kann den Dienst mit einem Kollegen tauschen oder sich durch einen anderen geeigneten Arzt vertreten lassen. Für die Bestellung eines Vertreters und die Prüfung der Qualifikation ist der Arzt selbst verantwortlich. Ob der Vertreter im Arztregister eingetragen ist, kann bei der KVT erfragt werden. Der Arzt, der zum Notdienst eingeteilt ist bzw. den Dienst durch Tausch übernommen hat und kurzfristig (z. B. durch Erkrankung) gehindert ist, hat dafür Sorge zu tragen, dass die Notversorgung durch einen geeigneten Vertreter sichergestellt ist. Der diensthabende Arzt eines speziell organisierten fachärztlichen Notdienstes darf sich nur von einem Arzt vertreten lassen, der die Weiterbildung im entsprechenden Fachgebiet abgeschlossen oder der sich im letzten Drittel seiner Weiterbildung befindet und dies dem teilnahmepflichtigen Arzt nachweisen kann.

    Im Falle der Vertretung durch einen nicht teilnahmepflichtigen Arzt verbleibt die Verantwortung für die ordnungsgemäße Durchführung des Notdienstes bei dem ursprünglich eingeteilten Arzt. Dieser hat den Vertreter sachgerecht in den Dienstablauf, die vertragsärztlichen Pflichten und die Nutzung der vorhandenen Einrichtungen (Praxis/Notdienstzentrale, Kommunikationseinrichtungen etc.) einzuweisen. In diesem Fall hat die Abrechnung der Leistungen durch den vertretenen Arzt zu erfolgen. Bei kollegialer Vertretung erfolgt die Abrechnung der Leistungen über den Vertreter.


    Diensttausch


    Beim Diensttausch wird die Verpflichtung zum Notdienst für einen konkreten Zeitraum durch Absprache auf einen anderen Arzt übertragen. Der Arzt, der vom ursprünglich eingeteilten Arzt durch Tausch den Dienst übernommen hat, trägt allein die Verantwortung für die Durchführung des übernommenen Dienstes.

    Seit dem 01.07.2010 setzt sich die Vergütung des organisierten vertragsärztlichen Notdienstes aus zwei Teilen zusammen. Zum einen aus der Bereitschaftspauschale auf der Grundlage der korrekten Dienstpläne und zum anderen aus dem Arzt-Patienten-Kontakt auf der Grundlage der abgerechneten Notdienstscheine. Das heißt, neben der sonst üblichen Abrechnung ist der tatsächlich „gelebte“ Dienstplan ein wesentlicher Bestandteil der Abrechnung geworden, da hier ein Abgleich zwischen Dienstplan und abgerechneten Leistungen im organisierten vertragsärztlichen Notdienst erfolgt. Daher möchten wir dringend darauf hinweisen, dass ein Diensttausch an den jeweiligen Notdienstbeauftragten gemeldet werden muss. Wird der Dienstplan durch die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen (KVT) erstellt, so ist der Diensttausch direkt an die KVT weiterzuleiten. Auch wenn Sie untereinander innerhalb einer Berufsausübungsgemeinschaft Dienste tauschen, so müssen diese gemeldet werden. Genauso verhält es sich bei angestellten Ärzten in der Arztpraxis oder in Medizinischen Versorgungszentrum.


    Bitte melden Sie rechtzeitig alle Diensttausche im organisierten vertragsärztlichen Notdienst!

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E-Mail an Anika Noa senden.

Anika Noa

Tel.: 03643 559-738
Fax: 03643 559-747