Der Notdienstbeauftragte ist für die laufende Organisation des organisierten vertragsärztlichen Notdienstes verantwortlich. Zu den Aufgaben des Notdienstbeauftragten zählen insbesondere:
- Erstellung, Verteilung, Veröffentlichung und Kontrolle der Durchführung des Dienstplanes
- bei kurzfristigem Ausfall eines diensthabenden Arztes ist der Notdienstbeauftrage befugt, einen Ersatz zu bestimmen
- Einberufung und Durchführung von Arztversammlungen, soweit Themen des organisierten vertragsärztlichen Notdienstes behandelt werden
- Erarbeitung von Stellungnahmen zu Anträgen den organisierten vertragsärztlichen Notdienstes betreffend gegenüber der KVT
- Aufsicht und Kontrolle über die personelle und materielle Ausstattung der Notdienstzentralen / Fahrdienste Kontrolle und
- sachliche Bestätigung aller im organisierten vertragsärztlichen Notdienstes anfallenden Kosten



