DMP-Vergütungsverträge für Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2, KHK und Asthma/COPD ab 1. April 2010 neu vereinbart.
Mit Einführung des Gesundheitsfonds im Jahr 2009 traten die Thüringer Kassenverbände mit der Forderung an die KV Thüringen heran, die Finanzierung der Disease Management Programme (DMP) neu zu verhandeln. Dabei sollten neue Qualitätsindikatoren gefunden werden, welche die bisherigen Leistungen im Rahmen des DMP ergänzen. Gleichzeitig musste die abgesenkte Zuweisung über den Risikostrukturausgleich (RSA) berücksichtigt werden, da nunmehr die Finanzierung der DMP über die Programmkostenpauschale erfolgt. Die Forderung der Krankenkassen war eindeutig: Keine zusätzliche Vergütung! Die Forderung des Vorstandes der KV Thüringen: der Status quo für die bisherige Vergütung muss erhalten bleiben, keine Absenkung im bisherigen DMP-Vergütungsvolumen auch für neu eingeschriebene Versicherte.
Innerhalb der Vergütungsstruktur sind daher einzelne Vergütungspositionen im Zusammenhang mit der Vereinbarung von medizinischen und ergebnisorientierten Qualitätsparametern verändert worden.
Die Qualitätsparameter werden zum 1. April 2010 neu eingeführt: (siehe Rubrik: Qualitätsparameter ...)

