Im
KV-Rundschreiben 7/2005, Seite 12 darüber informiert!
Müllentsorgung und Restabfallbehandlung aus Arztpraxis
Im Rahmen des Gesetzes zur
Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen
Beseitigung von Abfällen treten auch im Freistaat Thüringen
seit dem 1. Juni 2005 neue Verordnungen zur Abfallbeseitigung
in Kraft. Ziel dieser Gesetzgebung ist, dass Abfälle
wie Hausmüll, Sperrmüll und hausmüllähnliche
Abfälle aus dem Gewerbe in Deutschland nicht mehr ohne
eine Vorbehandlung auf Deponien beseitigt werden dürfen.
Eingeschlossen in diese Richtlinie sind auch alle Einrichtungen
des Gesundheitsdienstes, bei denen im Rahmen der humanmedizinischen
und tierärztlichen Versorgung Abfälle anfallen.
Aufgrund dieser neuen Gesetzeslage werden Arztpraxen zur Zeit
verstärkt von Unternehmen kontaktiert, die sich auf die
Abfallbeseitigung im Gesundheitsdienst spezialisiert haben.
Ein Vertragsabschluss mit diesen Firmen zur Beseitigung des
Sondermülls ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu empfehlen,
da auch laut Aussage des Thüringer Ministeriums für
Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die örtlich kommunalen
Entsorger nach wie vor für die Abnahmen dieser bestimmten
Müllanteile verantwortlich sind.
Wir empfehlen Ihnen solange keine Verträge mit anderen
Anbietern abzuschließen, bis Sie nicht durch Ihr örtliches
Entsorgungsunternehmen dazu aufgefordert werden eine gesonderte
Entsorgung zu organisieren. Laut Aussage des Ministeriums
ist eine gesonderte Mülltrennung nur dann erforderlich,
wenn die zentrale Müllentsorgung nicht über Verbrennungsanlagen
erfolgt.