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Abfallentsorgung
 
Restabfallbehandlung seit  1. Juni 2005 in Thüringen

Richtlinie
über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen
aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der
umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen
Im KV-Rundschreiben 7/2005, Seite 12 darüber informiert!

Müllentsorgung und Restabfallbehandlung aus Arztpraxis

Im Rahmen des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen treten auch im Freistaat Thüringen seit dem 1. Juni 2005 neue Verordnungen zur Abfallbeseitigung in Kraft. Ziel dieser Gesetzgebung ist, dass Abfälle wie Hausmüll, Sperrmüll und hausmüllähnliche Abfälle aus dem Gewerbe in Deutschland nicht mehr ohne eine Vorbehandlung auf Deponien beseitigt werden dürfen. Eingeschlossen in diese Richtlinie sind auch alle Einrichtungen des Gesundheitsdienstes, bei denen im Rahmen der humanmedizinischen und tierärztlichen Versorgung Abfälle anfallen.

Aufgrund dieser neuen Gesetzeslage werden Arztpraxen zur Zeit verstärkt von Unternehmen kontaktiert, die sich auf die Abfallbeseitigung im Gesundheitsdienst spezialisiert haben. Ein Vertragsabschluss mit diesen Firmen zur Beseitigung des Sondermülls ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht zu empfehlen, da auch laut Aussage des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die örtlich kommunalen Entsorger nach wie vor für die Abnahmen dieser bestimmten Müllanteile verantwortlich sind.
Wir empfehlen Ihnen solange keine Verträge mit anderen Anbietern abzuschließen, bis Sie nicht durch Ihr örtliches Entsorgungsunternehmen dazu aufgefordert werden eine gesonderte Entsorgung zu organisieren. Laut Aussage des Ministeriums ist eine gesonderte Mülltrennung nur dann erforderlich, wenn die zentrale Müllentsorgung nicht über Verbrennungsanlagen erfolgt.

letzte Änderungen am 29.03.02
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Ansprechpartner

Leiter der Abt. Hausverwaltung
Herr Wilfried Guhr

(0 36 43) 5 59-2 64
wilfried.guhr@kvt.de