umfassen Übungen in der Gruppe unter fachkundiger Leitung im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen
Patienten müssen über die notwendige Mobilität sowie physische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen
Krankenkasse prüft und entscheidet über die Bewilligung der beantragten Leistungen
Leistungsumfang Rehasport:
- 50 Übungseinheiten in 18 Monaten
- bei ausgewählten Erkrankungen 120 Übungseinheiten
in 36 Monaten
Leistungsumfang Rehasport in Herzgruppen:
- 90 Übungseinheiten in 30 Monaten
- bei Kindern und Jugendlichen 120 Übungseinheiten
in 24 Monaten
Leistungsumfang Funktionstraining:
- 12 Monate
- bei schwerer Beeinträchtigung, in ausgewählten Erkrankungen, 24 Monate
Folgeverordnungen nur, wenn die Motivation zur langfristigen Durchführung eines Übungsprogrammes in Eigenverantwortung krankheits-/behinderungsbedingt nicht oder noch nicht gegeben
Befundsituation für Folgeverordnungen bei Rehasport in Herzgruppen in der Rahmenvereinbarung beschrieben