Beratungsservice von A bis ZRehasport











 Rehabilitationssport
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Rechtsgrundlagen

link § 44 Abs. 1 Nr. 3 und 4 gemäß SGB IX
liink Rahmenvereinbarung über Rehabilitationssport und
Funktionstraining vom 01.10.2003 in der Fassung vom 01.01.2007
Grundsätzliche Einschränkungen
liink

umfassen Übungen in der Gruppe unter fachkundiger Leitung im Rahmen regelmäßig abgehaltener Übungsveranstaltungen

liink Patienten müssen über die notwendige Mobilität sowie physische Belastbarkeit für Übungen in der Gruppe verfügen
liink Krankenkasse prüft und entscheidet über die Bewilligung der beantragten Leistungen
liink

Leistungsumfang Rehasport:
- 50 Übungseinheiten in 18 Monaten
- bei ausgewählten Erkrankungen 120 Übungseinheiten
  in 36 Monaten

liink Leistungsumfang Rehasport in Herzgruppen:
- 90 Übungseinheiten in 30 Monaten
- bei Kindern und Jugendlichen 120 Übungseinheiten
  in 24   Monaten
liink Leistungsumfang Funktionstraining:
- 12 Monate
- bei schwerer Beeinträchtigung, in ausgewählten Erkrankungen,       24 Monate
liink Folgeverordnungen nur, wenn die Motivation zur langfristigen Durchführung eines Übungsprogrammes in Eigenverantwortung krankheits-/behinderungsbedingt nicht oder noch nicht gegeben
liink Befundsituation für Folgeverordnungen bei Rehasport in Herzgruppen in der Rahmenvereinbarung beschrieben
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HA Verordnungs- und Wirtschaftlichkeitsberatung

Dr. med. Anke Möckel
03643 559-763