Beratungsservice von A bis ZAnfragen von Krankenkassen und MDK











Anfragen von Krankenkassen und MDK
Beratungsleitfaden
Rechtsgrundlagen

Grundsätzliche Informationen

  • Die Auskunft muss zur Durchführung der gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben der Krankenkassen und des MDK erforderlich sein.
  • Für Anfragen der Krankenkassen und des MDK gibt es vereinbarte Vordrucke [Vordruckvereinbarung als Bestandteil der Bundesmantelverträge], die zu verwenden sind.
  • Auskünfte auf vereinbarten Vordrucken
  • Für Auskünfte des Arztes gegenüber Krankenkassen sind grundsätzlich die Vordrucke zu verwenden
  • Anfragen von Krankenkassen auf vereinbarten Vordrucken müssen beantwortet werden
  • Auskünfte auf nicht vereinbarten Vordrucken
    - Auskünfte, Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte und   Gutachten dürfen von Krankenkassen ausnahmsweise auf nicht   vereinbarten Vordrucken angefordert werden
    - Krankenkasse muss Rechtsgrundlage für Auskunftspflicht   angeben
    - Geht Anfrage der Krankenkasse über einfaches  Auskunft-   begehren hinaus und besteht kein Vordruck nach   Vordruckvereinbarung, hat der Arzt die Auskunft zu verweigern

Besondere Informationen

  • Vergütung

    vereinbarte Vordrucke:
    • GOP 01610-01623 des EBM (Aufdruck auf Vordruck)
    • Vordruck ohne Aufdruck einer GOP: Auskunftserteilung gegen Erstattung von Auslagen
    nicht vereinbarte Vordrucke:
    • Krankenkasse soll angeben, nach welcher GOP erbetene   Auskunft abgerechnet werden kann
    • ansonsten Vergütung nach GOÄ
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