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Anfragen
von Krankenkassen und MDK |
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Beratungsleitfaden |
| Rechtsgrundlagen |
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Grundsätzliche Informationen
- Die Auskunft muss zur Durchführung
der gesetzlichen oder vertraglichen Aufgaben der Krankenkassen
und des MDK erforderlich sein.
- Für Anfragen der Krankenkassen und des MDK gibt
es vereinbarte Vordrucke [Vordruckvereinbarung als Bestandteil
der Bundesmantelverträge], die zu verwenden sind.
- Auskünfte auf vereinbarten Vordrucken
- Für Auskünfte des Arztes gegenüber Krankenkassen
sind grundsätzlich die Vordrucke zu verwenden
- Anfragen von Krankenkassen auf vereinbarten Vordrucken
müssen beantwortet werden
- Auskünfte auf nicht vereinbarten Vordrucken
- Auskünfte, Bescheinigungen, Zeugnisse, Berichte und
Gutachten dürfen von Krankenkassen ausnahmsweise
auf nicht vereinbarten Vordrucken angefordert
werden
- Krankenkasse muss Rechtsgrundlage für Auskunftspflicht
angeben
- Geht Anfrage der Krankenkasse über einfaches Auskunft- begehren
hinaus und besteht kein Vordruck nach Vordruckvereinbarung,
hat der Arzt die Auskunft zu verweigern
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Besondere Informationen
- Vergütung
vereinbarte Vordrucke:
GOP 01610-01623 des EBM (Aufdruck auf Vordruck)
Vordruck ohne Aufdruck einer GOP: Auskunftserteilung
gegen Erstattung von Auslagen
nicht vereinbarte Vordrucke:
Krankenkasse soll angeben, nach welcher GOP erbetene
Auskunft abgerechnet werden kann
ansonsten Vergütung nach GOÄ
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