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Achtung!
Auf Grund der neuen gesetzlichen Grundlagen entfällt ab 01.01.2010 die bisherige Möglichkeit, die vertragsärztliche Versorgung über Sicherstellungszuschläge als finanzielle Unterstützung in unterversorgten Gebieten bzw. in Gebieten mit einem zusätzlichen lokalen Versorgungsbedarf nach § 105 Abs. 1
SGB V zu steuen.
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