einmaliger Zuschuss in Höhe von 300 € bei zusätzlichem Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten, durch den Besuch von Weiterbildungskursen oder ähnlichen Qualifikations-maßnahmen
- Voraussetzung: Vorlage der Facharzturkunde
- Zahlung am Ende der Weiterbildungszeit
Erhöhung der Förderhöhe um monatlich:
- 500 € in unterversorgten Gebieten
- 250 € in drohend unterversorgten Gebieten Voraussetzung: Feststellung von Unterversorgung oder drohender Unterversorgung für die entsprechende Bereiche durch den Landesausschuss