Beratungsservice von A bis Z Fördermittel...











Fördermittel Allgemeinmedizin

BLF Beratungsleitfaden "Fördermittel Allgemeinmedizin"
Antrag auf Gewährung von Fördermitteln zur Beschäftigung von Ärzten in Weiterbildung zur Weiterbildung im Fachgebiet Allgemeinmedizin
pdf
Antrag
Antrag auf Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung in der Vertragsarztpraxis/im MVZ
nach § 32 Ärzte-ZV
Rechtsgrundlagen
link § 98 Abs. 2 Nr. 13 SGB V
in Verbindung mit § 32 Abs. 2 Satz 2 Zulassungsverordnung für Vertragsärzte (Ärzte-ZV)
Grundsätzliche Einschränkungen
  • Bereitstellung der finanziellen Mittel erfolgt jährlich
  • maximale Förderung von 24 Monaten in derselben Praxis
  • nur Fachgebiet Allgemeinmedizin (Weiterbildung)
Grundsätzliche Informationen
  • nur nach Genehmigung der Beschäftigung einer Ärztin/eines Arztes in Weiterbildung durch die KV Thüringen
  • auf Antrag, gebührenfrei
  • Vorlage der bisherigen WB-Abschnitte (Bestätigung durch die Landesärztekammer)
Besondere Informationen
Förderhöhe:
- ganztags – 3.500 € monatlich
- 30 Wochenstunden – 2.625 € monatlich
- halbtags – 1.750 € monatlich
Hinweis
einmaliger Zuschuss in Höhe von 300 € bei zusätzlichem Erwerb von Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten, durch den Besuch von Weiterbildungskursen oder ähnlichen Qualifikations-maßnahmen
- Voraussetzung: Vorlage der Facharzturkunde
- Zahlung am Ende der Weiterbildungszeit

Hinweis
Erhöhung der Förderhöhe um monatlich:
- 500 € in unterversorgten Gebieten
- 250 € in drohend unterversorgten Gebieten
Voraussetzung: Feststellung von Unterversorgung oder drohender Unterversorgung für die entsprechende Bereiche durch den Landesausschuss
Kontakt  |  Impressum  |  Sitemap  |  Suche zum Seitenanfang
Fragen Sie uns!

 Abt. Sicherstellung

Ilona Kurtze
03643 559-737