Beratungsservice von A bis ZSonstige Kostenträger "Bundeswehr"











Sonstige Kostenträger "Bundeswehr"
Beratungsleitfaden
Rechtsgrundlagen
Heilfürsorge-Behandlung im Rahmen des Sicherstellungs­auftrages nach § 75 Abs. 3 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
Vertrag über die ärztliche Versorgung von Soldaten der Bundeswehr
(Bundesregelung - im Vertragswerk der KBV, BMV-Ä)

letzte Änderung:  § 6 Vergütung sowie § 7 Abrechnung;
In-Kraft-Treten:   01.04.2009


Grundsätzliche Informationen
  • Untersuchungen von Wehrpflichtigen aufgrund einer Überweisung von Ärzten der Bundeswehr (gezielte Auftragsleistung oder Konsiliaruntersuchung)
    - Musterungsuntersuchungen oder Mitbehandlung
    - Untersuchungen und Begutachtungen u. a. auch im
       Rahmen von Verwendungsfähigkeitsuntersuchungen
    (z. B. Fallschirmspringer, Taucher, U-Bootfahrer) oder auch Feststellung einer Wehrdienstbeschädigung

  • Leistungsinanspruchnahme mit Vorlage eines vom Arzt der Bundeswehr ausgestellten (unterschriebenen) Sanitätsvordruck:
    Überweisungsschein für ambulante ärztliche Untersuchung/Behandlung"(Vordruck San/Bw/0217)

    oder
    „Überweisungsschein zur Feststellung der Wehrdienstfähigkeit"(Vordruck San/Bw/0117 - behalten ihre Gültigkeit bis zum Abschluss des Untersuchungsauftrages/auch über das Kalendervierteljahr hinaus)
  • Verordnung von Arznei- und Verbandmitteln sowie Heil- und Hilfsmitteln grundsätzlich nur von einem Arzt der Bundeswehr (formlose Verordnungsempfehlung)

    Ausnahme:
    benötigte Arznei-/Verbandmittel im Notfall:
    Verordnung auf gültigem Rezeptvordruck der vertragsärztlichen Versorgung mit folgenden Angaben:
    Dienstgrad, Name, Vorname, Personenkennziffer, Truppen­teil und Standort des Soldaten sowie Vermerk „Notfall“
    (fehlt der Vermerk, hat der Arzt die Kosten zu tragen)

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 HA Vertragswesen
     

Carmen Schellhardt
03643 559 - 134